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Mann mit Blutdruckgerät am Arm

Krankenhaustagegeld - in Kooperation mit der INTER Krankenversicherung AG

Finanzielle Sicherheit bei Krankenhausaufenthalten

Wer wegen Krankheit oder Unfall einige Zeit im Krankenhaus liegt, merkt schnell, wie viele zusätzliche Kosten es gibt. Telefongespräche, Kosten für Kinderbetreuung und Haushaltshilfe - alles Kosten, die Ihnen zusätzlich Bauchschmerzen bereiten. 

Hier springt die Krankenhaustagegeldversicherung der INTER ein:

Für jeden Tag im Krankenhaus wird ein vorher vereinbartes Tagegeld ausbezahlt. Damit Sie sich auf das Wichtigste konzentrieren können  - Ihre Gesundheit.

Ihre Vorteile

  • Ab dem 1. Tag eines Krankenhausaufenthaltes 
  • Für die gesamte Dauer des Krankenhausaufenthaltes - unbegrenzte Leistung 
  • Auszahlung ab Beginn Ihres Aufenthaltes bis zur Entlassung

Leistungen

KHT U

Leistungsbeginn                                                                

Ab dem 1. Tag einer vollstationären Behandlung

Dauer der Leistung                                                                               

Bis zum letzten Tag der vollstationären Behandlung

Höhe der Leistung                                                    

Tagegeld in der vereinbarten Höhe (1 € - 100 €) für jeden Tag eines medizinisch notwendigen Krankenhausaufenthalts

Leistungsbeginn                                                                

Ab dem 1. Tag einer vollstationären Behandlung

Dauer der Leistung                                                                               

Bis zum letzten Tag der vollstationären Behandlung

Höhe der Leistung                                                    

Tagegeld in der vereinbarten Höhe (1 € - 100 €) für jeden Tag eines medizinisch notwendigen Krankenhausaufenthalts

Besonderheiten

Kur- und Sanatoriumsbehandlung oder Reha-Maßnahme werde bis 25% des versicherten Krankenhaustagegeldes pro Tag bis zur Dauer von 28 Tagen übernommen.

Voraussetzungen:

  • wenn ein mindestens 20-tägiger Krankenhausaufenthalt vorangegangen ist und dieser nicht länger als 3 Monate zurückliegt
  • Es liegt die Kostenzusage eines Leistungsträgers (Beihilfe) vor.

Gut zu wissen

Die Krankenhaustagegeldversicherung darf nicht mit einer Krankenhauszusatzversicherung verwechselt werden. Die Krankenhauszusatzversicherung bietet Ihnen einen erweiterten Leistungsumfang bezüglich der Unterbringung im Ein- bzw. Zweibettzimmer sowie freie Krankenhaus- und Arztwahl.