
FAMK Tarif VTZ pro
Der FAMK Tarif VTZ pro ist eine Ergänzungsversicherung zur Krankheitskosten-Vollversicherung nach Tarif VTN U.
Sie können den Tarif VTZ pro abschließen, wenn Sie in der Krankheitskosten-Vollversicherung nach Tarif VTN U versichert sind oder gleichzeitig Versicherungsschutz nach Tarif VTN U beantragen.
- Zahnersatz
Verbleibende Aufwendungen nach Anrechnung der Leistungen aus der Beihilfe (Ausnahme Selbstbehalte) und des Tarifs VTN U.
- Implantate
bis 5.000 EUR Rechnungsbetrag je Kiefer - Zahnärztliches Honorar
100 % bis Regelhöchstsatz GOZ bzw. GOÄ;darüber hinaus bis zu den Höchstsätzen, wenn die Beihilfe entsprechend geleistet hat. - Material- und Laborkosten
100 % nach Preis- und Leistungsverzeichnis Tarif VTZ U plus. Aufwendungen für Edelmetalle werden zusätzlich erstattet. - Prophylaxe
100% für folgende prophylaktische bzw. konservierende Leistungen:
-Erstellung eines Mundhygienestatus und Unterweisung zur Vorbeugung
- Kontrolle des Übungserfolgs,
- lokale Fluoridierung,
- Versiegelung von kariesfreien Zahnfissuren
- Behandlung überempfindlicher Zahnflächen - Professionelle Zahnreinigung
100% für professionelle Zahnreinigung zweimal pro Kalenderjahr - Besondere Methoden zur Schmerzausschaltung
100% für besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung im Rahmen einer zahnärztlichen Behandlung bis zu einem Erstattungsbetrag von 250 EUR.
Hierzu zählen Aufwendungen für:
-Analogsedierung (Dämmerschlaf)
-Vollnarkose
-Lachgas-Sedierung
-Akkupunktur und
-Hypnose - Leistungsbegrenzungen
7.000 EUR Erstattungsbetrag pro Jahr (generell)
500 EUR Erstattungsbetrag (erste 12 Monate)
1.000 EUR Erstattungsbetrag (erste 24 Monate)
1.500 EUR Erstattungsbetrag (erste 36 Monate)
2.000 EUR Erstattungsbetrag (erste 48 Monate)
Bei unfallbedingten Aufwendungen bis zum 4. Versicherungsjahr gilt der Höchstbetrag von 7.000 EUR.
- Brillen / Sehhilfen
Verbleibende Aufwendungen nach Anrechnung der Leistungen aus der Beihilfe (Ausnahme Selbstbehalte) und des Tarifs VTN U bis 200 EUR (alle zwei Jahre seit dem letzten Bezug, auch wenn es sich um unterschiedliche Sehhilfen handelt).
- Heilmittel
Verbleibende Aufwendungen nach Anrechnung der Leistungen aus der Beihilfe (Ausnahme Selbstbehalte) und des Tarifs VTN U bis 2.000 EUR.
- Ärztliche Wahlleistungen bei ambulanten Operationen
Restkosten bei beihilfefähigen ambulanten Operationen bis max. 1.000 EUR pro Jahr ohne Begrenzung auf die Gebührenordnung für Ärzte. (inklusive Fahrtkosten zum/vom Arzt/Krankenhaus am Operationstag).
- Kurtagegeld
25 EUR pro Tag bis max. 28 Tage alle 3 Jahre
- Auslandsreise-Krankenversicherung
Kurzfristige Auslandsreisen bis zu 45 Tagen weltweit
- Auslandsrücktransport
100 % der Mehrkosten
- Überführung / Bestattung
Europäisches Ausland bis 5.000 EUR.
Außereuropäisches Ausland bis 10.000 EUR.
Ein entsprechender Ausbildungstarif ist verfügbar!
Für Beamte in der Ausbildung und immatrikulierte Studenten, die Anspruch auf Beihilfe im Krankheitsfall haben.