
FAMK Tarif VTN U-A
Der FAMK Tarif VTN U-A ist eine Krankheitskosten-Vollversicherung für Beamte in der Ausbildung. Sie können diesen Tarif abschließen, wenn Sie aufgrund Ihrer Ausbildung bei der Berufsfeuerwehr, der Polizei, der Justiz oder dem Strafvollzug einschließlich deren Verwaltungen Anspruch auf Beihilfe nach der Hessischen Beihilfeverordnung haben.
Leistungskurzbeschreibung
- Serviceleistung Beihilfeauszahlung zusammen mit tariflicher Leistung als Vorleistung
- Serviceleistung Direktabrechnung, z.B. mit Kassenärztlicher Vereinigung Hessen (KVH), Kassenzahnärztlicher Vereinigung Hessen (KZVH) und Krankenhäusern
- Prozentualer Erstattungssatz
100 % - minus Beihilfebemessungssatz
Ambulante Heilbehandlung
- Ärztliche Leistungen / Schutzimpfungen
100 % des prozentualen Erstattungssatzes für Leistungen von Ärzten, wenn sie nach dem Vertrag mit der KVH abgerechnet werden; ansonsten in der Höhe wie Abrechnung nach Vertrag KVH
- Arznei-/Verbandmittel
100 % des prozentualen Erstattungssatzes, sofern beihilfefähig
- Heilmittel
100 % des prozentualen Erstattungssatzes, z.B. Krankengymnastik, Massagen, Hydrotherapie, Wärmebehandlung, bis 1.025 € Rechnungsbetrag je Kalenderjahr
- Hilfsmittel
100 % des prozentualen Erstattungssatzes
Erstattungsfähig sind Aufwendungen für Brillengläser bis 230 € Rechnungsbetrag, Brillenfassungen bis 100€ Rechnungsbetrag alle 2 Jahre
- Kurbehandlung
100% des prozentualen Erstattungssatzes bis zu einer Dauer von 28 Tagen (Kurmittel, Arzt) alle 3 Jahre; Voraussetzung Beihilfefähigkeit anerkannt
- Psychotherapie durch Arzt / zugel. Psychotherapeuten
100% des prozentualen Erstattungssatzes, wenn Leistungen nach Vertrag mit KVH abgerechnet werden; ansonsten in der Höhe wie Abrechnung nach Vertrag KVH bis 40 Sitzungen pro Kalenderjahr
- Heilpraktikerbehandlung
100% des prozentualen Erstattungssatzes (einschl. Arznei- u. Verbandmittel) bis Mindestsatz GebüH
Zahnärztliche Behandlung
- Konservative Zahnbehandlung / Zahnprophylaxe
100 % des prozentualen Erstattungssatzes für zahnärztliche Leistungen, wenn sie nach dem Vertrag mit der KZVH abgerechnet werden; ansonsten in der Höhe wie Abrechnung nach Vertrag KZVH
- Zahnersatz
90% des prozentualen Erstattungssatzes Begrenzung auf 2,0fachen Satz GOZ
Material- u. Laborkosten nach Preis- u. Leistungsverzeichnis
Keine Leistungen für Inlays, Implantate
- Kieferorthopädie
nicht erstattungsfähig
In den ersten 12 Monaten ist die Leistungsgrenze von 520 € zu beachten. Diese entfällt bei Unfällen.
100 % des prozentualen Erstattungssatzes für allgemeine Krankenhausleistungen (Regelleistungen) sowie für Belegärzte