
Polizeidienstunfähigkeitsversicherung
Gerade als Beamtin oder Beamter auf Widerruf oder Probe ist die Versorgungsituation Ihres Dienstherrn in den meisten Fällen nicht gegeben. Im Schadensfall heißt das meistens, dass schon geringfügige Verletzungen oder Erkrankungen zur Entlassung führen, da Ihre spezielle Dienstfähigkeit gemäß Polizeidienstvorschrift 300 (PDV 300) nicht mehr vorliegt.
Auch bei einer vorzeitigen Ruhestandsversetzung wegen des Vorliegens einer Polizeidienstunfähigkeit erhalten Sie als BaL in den ersten 18 Dienstjahren lediglich eine minimale Grundversorgung.
Informieren Sie sich über eine der besten Polizeidienstunfähigkeitsversicherungen.
Als Spezialversicherer für die Polizei können wir über ausgesuchte Kooperationspartner eine mehrfach prämierte Absicherung gegen das Risiko der Polizeidienstunfähigkeit (gemäß PDV300) anbieten!
- Stiftung Warentest mehrmals „SEHR GUT"
- Attraktiver Ausbildungstarif
- Kundenfreundliche Vertragsbedingungen
- Als BaW oder BaP ohne Überprüfung bis zu 6 Jahre lang PDU- Rente, danach wird geprüft, ob Sie einer Tätigkeit nachgehen (konkrete Verweisbarkeit)
Das Risiko der Teildienstunfähigkeit kann mitversichert werden