
Private Krankenversicherung
für Beamtenanwärter und ReferendareDer günstige Einsteigertarif für junge Beamte
Entscheiden Sie sich für die Krankenversicherung, die Sie ein Leben lang begleitet: Optimal abgestimmt auf die Beihilfe in Hessen und mit zahlreichen Vorteilen exklusiv für FAMK-Mitglieder.
Unser Service: Bei Nutzung der FAMK-Versichertenkarte entfällt Ihre finanzielle Vorlage beim Arzt, Zahnarzt oder Apotheke!
Ihre Vorteile
- Übernahme der ärztlichen Leistungen
- Übernahme der Kosten für Zahnbehandlungen und Zahnprophylaxe
- Direktabrechnung mit der Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigung Hessen und Krankenhäusern
- Umstellung in Beamtentarife ohne erneute Gesundheitsprüfung und Wartezeit
- Rabattvorteile über das Berufsständische Versorgungswerk
Leistungen
VTNB-A U | VTN U A | VTN U A + WT U A | VTN U A + VTZpro A + WT U A | |
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Ambulante Behandlung | ||||
Ärztliche Leistungen | ||||
Schutzimpfungen | ||||
Arznei-/Verbandmittel | ||||
Heilmittel | Plus VTZ U: Verbleibende Aufwendungen nach Anrechnung der Leistungen aus der Beihilfe (Ausnahme Selbstbehalte) und des Tarifs VTN U bis 260 € | Plus VTZpro: Verbleibende Aufwendungen nach Anrechnung der Leistungen aus der Beihilfe (Ausnahme Selbstbehalte) und des Tarifs VTN U bis 2.000 € pro Kalenderjahr | Plus VTZpro: Verbleibende Aufwendungen nach Anrechnung der Leistungen aus der Beihilfe (Ausnahme Selbstbehalte) und des Tarifs VTN U bis 2.000 € pro Kalenderjahr Verbleibende Aufwendungen nach Anrechnung der Leistung | |
Hilfsmittel | ||||
Sehhilfe | Bis zu | Brillengläser bis 230 € Rechnungsbetrag, Brillenfassungen bis 100 € Rechnungsbetrag alle 2 Jahre | Brillengläser bis 230 € Rechnungsbetrag, Brillenfassungen bis 100 € Rechnungsbetrag alle 2 Jahre | Plus Verbleibende Aufwendungen nach Anrechnung der Leistungen aus der Beihilfe (Ausnahme Selbstbehalte) und des Tarifs VTN U bis 200 € alle 2 Jahre |
Kurbehandlung | ||||
Psychotherapie | ||||
Heilpraktiker | ||||
Zahnärztliche Behandlung | ||||
Konservative Zahnbehandlung / Zahnprophylaxe / Kieferorthopädie | Kieferorthopädie nicht erstattungsfähig | |||
Zahnersatz | 90 % entsprechend dem versicherten Prozentsatz, nur nach | 90 % entsprechend dem versicherten Prozentsatz; Begrenzung auf 2,0-fachen Satz GOZ | 90 % entsprechend dem versicherten Prozentsatz; Begrenzung auf 2,0-fachen Satz GOZ | Plus Verbleibende Aufwendungen nach Anrechnung der Leistungen aus der Beihilfe |
Leistungsbegrenzung | Ja, 520 € Rechnungsbetrag in den ersten 12 Monaten (nicht bei Unfall) | Ja, 520 € Rechnungsbetrag in den ersten 12 Monaten (nicht bei Unfall) | Ja, 520 € Rechnungsbetrag in den ersten 12 Monaten (nicht bei Unfall), | |
Stationäre Behandlung | ||||
Allgemeine Krankenhausleistung (Regelleistung) | ||||
Ärztliche Leistungen | Plus 100 % der Kosten für gesondert berechenbare ärztliche Leistungen bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ bzw. GOZ (Chefarztbehandlung); darüber hinaus | |||
Unterbringung | Für das Mehrbettzimmer | Für das Mehrbettzimmer | Für das Mehrbettzimmer | Für die Wahlleistung "Zweibettzimmer" entsteht ein Eigenanteil (siehe hessisches Beihilferecht). Dieser wird weder durch die Beihilfe noch von der FAMK erstattet. |
Es gelten grundsätzlich die allgemeinen Tarifbestimmungen. |
VTNB-A U
Ambulante Behandlung
Ärztliche Leistungen
Schutzimpfungen
Arznei-/Verbandmittel
Heilmittel
Hilfsmittel
Sehhilfe
Bis zu
einem Rechnungsbetrag von 150 € alle 3 Jahre
Kurbehandlung
Psychotherapie
Heilpraktiker
Zahnärztliche Behandlung
Konservative Zahnbehandlung / Zahnprophylaxe / Kieferorthopädie
Kieferorthopädie nicht erstattungsfähig
Zahnersatz
90 % entsprechend dem versicherten Prozentsatz, nur nach
einem Unfall
Begrenzung auf 2,3 fachen Satz GOZ
Leistungsbegrenzung
Stationäre Behandlung
Allgemeine Krankenhausleistung (Regelleistung)
Ärztliche Leistungen
Unterbringung
Für das Mehrbettzimmer
Es gelten grundsätzlich die allgemeinen Tarifbestimmungen.
VTN U A
Ambulante Behandlung
Ärztliche Leistungen
Schutzimpfungen
Arznei-/Verbandmittel
Heilmittel
Plus
VTZ U: Verbleibende Aufwendungen nach Anrechnung der Leistungen aus der Beihilfe (Ausnahme Selbstbehalte) und des Tarifs VTN U bis 260 €
Hilfsmittel
Sehhilfe
Brillengläser bis 230 € Rechnungsbetrag, Brillenfassungen bis 100 € Rechnungsbetrag alle 2 Jahre
Kurbehandlung
Psychotherapie
Heilpraktiker
Zahnärztliche Behandlung
Konservative Zahnbehandlung / Zahnprophylaxe / Kieferorthopädie
Zahnersatz
90 % entsprechend dem versicherten Prozentsatz; Begrenzung auf 2,0-fachen Satz GOZ
Material- und Laborkosten nach Preis- und Leistungsverzeichnis
Keine Leistungen für Inlays, Implantate
Leistungsbegrenzung
Ja, 520 € Rechnungsbetrag in den ersten 12 Monaten (nicht bei Unfall)
Stationäre Behandlung
Allgemeine Krankenhausleistung (Regelleistung)
Ärztliche Leistungen
Unterbringung
Für das Mehrbettzimmer
Es gelten grundsätzlich die allgemeinen Tarifbestimmungen.
VTN U A + WT U A
Ambulante Behandlung
Ärztliche Leistungen
Schutzimpfungen
Arznei-/Verbandmittel
Heilmittel
Plus
VTZpro: Verbleibende Aufwendungen nach Anrechnung der Leistungen aus der Beihilfe (Ausnahme Selbstbehalte) und des Tarifs VTN U bis 2.000 € pro Kalenderjahr
Hilfsmittel
Sehhilfe
Brillengläser bis 230 € Rechnungsbetrag, Brillenfassungen bis 100 € Rechnungsbetrag alle 2 Jahre
Kurbehandlung
Psychotherapie
Heilpraktiker
Zahnärztliche Behandlung
Konservative Zahnbehandlung / Zahnprophylaxe / Kieferorthopädie
Zahnersatz
90 % entsprechend dem versicherten Prozentsatz; Begrenzung auf 2,0-fachen Satz GOZ
Material- und Laborkosten nach Preis- und Leistungsverzeichnis
Keine Leistungen für Inlays, Implantate
Leistungsbegrenzung
Ja, 520 € Rechnungsbetrag in den ersten 12 Monaten (nicht bei Unfall)
Stationäre Behandlung
Allgemeine Krankenhausleistung (Regelleistung)
Ärztliche Leistungen
Unterbringung
Für das Mehrbettzimmer
Es gelten grundsätzlich die allgemeinen Tarifbestimmungen.
VTN U A + VTZpro A + WT U A
Ambulante Behandlung
Ärztliche Leistungen
Schutzimpfungen
Arznei-/Verbandmittel
Heilmittel
Plus
VTZpro: Verbleibende Aufwendungen nach Anrechnung der Leistungen aus der Beihilfe (Ausnahme Selbstbehalte) und des Tarifs VTN U bis 2.000 € pro Kalenderjahr
Verbleibende Aufwendungen nach Anrechnung der Leistung
Hilfsmittel
Sehhilfe
Plus
Verbleibende Aufwendungen nach Anrechnung der Leistungen aus der Beihilfe (Ausnahme Selbstbehalte) und des Tarifs VTN U bis 200 € alle 2 Jahre
Kurbehandlung
Psychotherapie
Heilpraktiker
Zahnärztliche Behandlung
Konservative Zahnbehandlung / Zahnprophylaxe / Kieferorthopädie
Zahnersatz
Plus
Verbleibende Aufwendungen nach Anrechnung der Leistungen aus der Beihilfe
(Ausnahme Selbstbehalte) und des Tarifs VTN U.
Für Implantate bis max. insgesamt 5.000 € Rechnungsbetrag pro Kiefer
Material- und Laborkosten nach Preis-Leistungsverzeichnis
Leistungsbegrenzung
Ja, 520 € Rechnungsbetrag in den ersten 12 Monaten (nicht bei Unfall),
7.000 € Erstattungsbetrag p.a.
In der ersten 4 Jahren 500 €, 1.000 €, 1.500 €, 2.000 € Erstattungsbetrag; bei unfallbedingten
Aufwendungen bis zum 4. Versicherungsjahr gilt der Höchstbetrag von 7.000 €
Stationäre Behandlung
Allgemeine Krankenhausleistung (Regelleistung)
Ärztliche Leistungen
Plus
100 % der Kosten für gesondert berechenbare ärztliche Leistungen bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ bzw. GOZ (Chefarztbehandlung); darüber hinaus
bis zu den Höchstsätzen, wenn die Beihilfe entsprechend geleistet hat
Unterbringung
Für die Wahlleistung "Zweibettzimmer" entsteht ein Eigenanteil (siehe hessisches Beihilferecht).
Dieser wird weder durch die Beihilfe noch von der FAMK erstattet.
Es gelten grundsätzlich die allgemeinen Tarifbestimmungen.
Infomaterial
Für Sie frei wählbar: Krankenhaustagegeld

In Kooperation mit der INTER Krankenversicherung AG
Wenn Sie als hessischer Beamter ins Krankenhaus müssen und Beihilfe für diese Kosten erhalten, verbleibt ein Eigenanteil.