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Private Krankenversicherung

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Unsere optimale Ergänzung zur Beihilfe

Die FAMK Tarife für die private Krankenversicherung sind auf die beihilferechtlichen Regelungen in Hessen abgestimmt. Sie decken den Teil der medizinischen Kosten ab, den Ihr Dienstherr über die Beihilfe nicht übernimmt. So schließen Sie die Lücken der Beihilfe.

Ihre Vorteile

Ihre private Absicherung passt sich in jeder Lebensphase an den entsprechenden Beihilfesatz an. 

  • 100% für ärztliche Leistungen
  • 100% für Zahnbehandlung und Zahnprophylaxe
  • 100% für stationäre Behandlungen 
  • Keine erneute Gesundheitsprüfung bei einer Beihilfeänderung

Leistungen

VTN U VTN U + VTZ U VTN U + VTZpro VTN U + VTZpro + WT U

Ambulante Behandlung

Ärztliche Leistungen

Schutzimpfungen

Arznei-/Verbandmittel

Heilmittel

Plus

VTZ U: Verbleibende Aufwendungen nach Anrechnung der Leistungen aus der Beihilfe (Ausnahme Selbstbehalte) und des Tarifs VTN U bis 260 €

Plus

VTZpro: Verbleibende Aufwendungen nach Anrechnung der Leistungen aus der Beihilfe (Ausnahme Selbstbehalte) und des Tarifs VTN U bis 2.000 € pro Kalenderjahr

Plus

VTZpro: Verbleibende Aufwendungen nach Anrechnung der Leistungen aus der Beihilfe (Ausnahme Selbstbehalte) und des Tarifs VTN U bis 2.000 € pro Kalenderjahr

Verbleibende Aufwendungen nach Anrechnung der Leistung

Hilfsmittel

Sehhilfe

Brillengläser bis 230 € Rechnungsbetrag, Brillenfassungen bis 100 € Rechnungsbetrag alle 2 Jahre

 Plus

Verbleibende Aufwendungen nach Anrechnung der Leistungen aus der Beihilfe (Ausnahme Selbstbehalte) und des Tarifs VTN U bis 110 €

Plus

Verbleibende Aufwendungen nach Anrechnung der Leistungen aus der Beihilfe (Ausnahme Selbstbehalte) und des Tarifs VTN U bis 200 € innerhalb von 2 Jahren.

Plus

Verbleibende Aufwendungen nach Anrechnung der Leistungen aus der Beihilfe (Ausnahme Selbstbehalte) und des Tarifs VTN U bis 200 € alle 2 Jahre

Kurbehandlung

Plus

Kurtagegeld 25 € pro Tag max. 28 Tage alle 3 Jahre 

Plus

Kurtagegeld 25 € pro Tag max. 28 Tage alle 3 Jahre 

Psychotherapie 

Heilpraktiker

Zahnärztliche Behandlung

Konservative Zahnbehandlung / Zahnprophylaxe / Kieferorthopädie

Plus

100% für prophylaktische Leistungen
100% für Professionelle Zahnreinigung zweimal pro Kalenderjahr
100% bis zu einem Erstattungsbetrag von 250 € pro Kalenderjahr

Plus

100% für prophylaktische Leistungen
100% für Professionelle Zahnreinigung zweimal pro Kalenderjahr
100% bis zu einem Erstattungsbetrag von 250 € pro Kalenderjahr

Zahnersatz

Plus

Verbleibende Aufwendungen nach Anrechnung der Leistungen aus der Beihilfe
(Ausnahme Selbstbehalte) und des Tarifs VTN U 
Material- und Laborkosten nach Preis-Leistungsverzeichnis.

Plus

Verbleibende Aufwendungen nach Anrechnung der Leistungen aus der Beihilfe
(Ausnahme Selbstbehalte) und des Tarifs VTN U.
Für Implantate bis max. insgesamt 5.000 € Rechnungsbetrag pro Kiefer
Material- und Laborkosten nach Preis-Leistungsverzeichnis

Plus

Verbleibende Aufwendungen nach Anrechnung der Leistungen aus der Beihilfe
(Ausnahme Selbstbehalte) und des Tarifs VTN U.
Für Implantate bis max. insgesamt 5.000 € Rechnungsbetrag pro Kiefer
Material- und Laborkosten nach Preis-Leistungsverzeichnis

Leistungsbegrenzung 

Ja, 520 € Rechnungsbetrag in den ersten 12 Monaten (nicht bei Unfall)

Ja, 520 € Rechnungsbetrag in den ersten 12 Monaten (nicht bei Unfall), 

5.200 € p.a.
In den ersten 4 Kalenderjahren 520 €, 1.040 €, 1.560 €, 2.080 € Erstattungsbetrag; bei unfallbedingten
Aufwendungen bis zum 4. Versicherungsjahr gilt der Höchstbetrag von 5.200 €

Ja, 520 € Rechnungsbetrag in den ersten 12 Monaten (nicht bei Unfall), 

7.000 € Erstattungsbetrag p.a.
In der ersten 4 Jahren 500 €, 1.000 €, 1.500 €, 2.000 € Erstattungsbetrag; bei unfallbedingten
Aufwendungen bis zum 4. Versicherungsjahr gilt der Höchstbetrag von 7.000 €

Ja, 520 € Rechnungsbetrag in den ersten 12 Monaten (nicht bei Unfall), 

7.000 € Erstattungsbetrag p.a.
In der ersten 4 Jahren 500 €, 1.000 €, 1.500 €, 2.000 € Erstattungsbetrag; bei unfallbedingten
Aufwendungen bis zum 4. Versicherungsjahr gilt der Höchstbetrag von 7.000 €

Stationäre Behandlung

Allgemeine Krankenhausleistung (Regelleistung)

Ärztliche Leistungen

Plus

100 % der Kosten für gesondert berechenbare ärztliche Leistungen bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ bzw. GOZ (Chefarztbehandlung); darüber hinaus
bis zu den Höchstsätzen, wenn die Beihilfe entsprechend geleistet hat

Unterkunft

Für das Mehrbettzimmer

Für das Mehrbettzimmer

Für das Mehrbettzimmer

Für die Wahlleistung "Zweibettzimmer" entsteht ein Eigenanteil (siehe hessisches Beihilferecht). 

Dieser wird weder durch die Beihilfe noch von der FAMK erstattet.

Es gelten die allgemeinen Tarifbestimmungen.

Ambulante Behandlung

Ärztliche Leistungen

Schutzimpfungen

Arznei-/Verbandmittel

Heilmittel

Hilfsmittel

Sehhilfe

Brillengläser bis 230 € Rechnungsbetrag, Brillenfassungen bis 100 € Rechnungsbetrag alle 2 Jahre

Kurbehandlung

Psychotherapie 

Heilpraktiker

Zahnärztliche Behandlung

Konservative Zahnbehandlung / Zahnprophylaxe / Kieferorthopädie

Zahnersatz

Leistungsbegrenzung 

Ja, 520 € Rechnungsbetrag in den ersten 12 Monaten (nicht bei Unfall)

Stationäre Behandlung

Allgemeine Krankenhausleistung (Regelleistung)

Ärztliche Leistungen

Unterkunft

Für das Mehrbettzimmer

Es gelten die allgemeinen Tarifbestimmungen.

Ambulante Behandlung

Ärztliche Leistungen

Schutzimpfungen

Arznei-/Verbandmittel

Heilmittel

Plus

VTZ U: Verbleibende Aufwendungen nach Anrechnung der Leistungen aus der Beihilfe (Ausnahme Selbstbehalte) und des Tarifs VTN U bis 260 €

Hilfsmittel

Sehhilfe

 Plus

Verbleibende Aufwendungen nach Anrechnung der Leistungen aus der Beihilfe (Ausnahme Selbstbehalte) und des Tarifs VTN U bis 110 €

Kurbehandlung

Psychotherapie 

Heilpraktiker

Zahnärztliche Behandlung

Konservative Zahnbehandlung / Zahnprophylaxe / Kieferorthopädie

Zahnersatz

Plus

Verbleibende Aufwendungen nach Anrechnung der Leistungen aus der Beihilfe
(Ausnahme Selbstbehalte) und des Tarifs VTN U 
Material- und Laborkosten nach Preis-Leistungsverzeichnis.

Leistungsbegrenzung 

Ja, 520 € Rechnungsbetrag in den ersten 12 Monaten (nicht bei Unfall), 

5.200 € p.a.
In den ersten 4 Kalenderjahren 520 €, 1.040 €, 1.560 €, 2.080 € Erstattungsbetrag; bei unfallbedingten
Aufwendungen bis zum 4. Versicherungsjahr gilt der Höchstbetrag von 5.200 €

Stationäre Behandlung

Allgemeine Krankenhausleistung (Regelleistung)

Ärztliche Leistungen

Unterkunft

Für das Mehrbettzimmer

Es gelten die allgemeinen Tarifbestimmungen.

VTN U + VTZpro

Ambulante Behandlung

Ärztliche Leistungen

Schutzimpfungen

Arznei-/Verbandmittel

Heilmittel

Plus

VTZpro: Verbleibende Aufwendungen nach Anrechnung der Leistungen aus der Beihilfe (Ausnahme Selbstbehalte) und des Tarifs VTN U bis 2.000 € pro Kalenderjahr

Hilfsmittel

Sehhilfe

Plus

Verbleibende Aufwendungen nach Anrechnung der Leistungen aus der Beihilfe (Ausnahme Selbstbehalte) und des Tarifs VTN U bis 200 € innerhalb von 2 Jahren.

Kurbehandlung

Plus

Kurtagegeld 25 € pro Tag max. 28 Tage alle 3 Jahre 

Psychotherapie 

Heilpraktiker

Zahnärztliche Behandlung

Konservative Zahnbehandlung / Zahnprophylaxe / Kieferorthopädie

Plus

100% für prophylaktische Leistungen
100% für Professionelle Zahnreinigung zweimal pro Kalenderjahr
100% bis zu einem Erstattungsbetrag von 250 € pro Kalenderjahr

Zahnersatz

Plus

Verbleibende Aufwendungen nach Anrechnung der Leistungen aus der Beihilfe
(Ausnahme Selbstbehalte) und des Tarifs VTN U.
Für Implantate bis max. insgesamt 5.000 € Rechnungsbetrag pro Kiefer
Material- und Laborkosten nach Preis-Leistungsverzeichnis

Leistungsbegrenzung 

Ja, 520 € Rechnungsbetrag in den ersten 12 Monaten (nicht bei Unfall), 

7.000 € Erstattungsbetrag p.a.
In der ersten 4 Jahren 500 €, 1.000 €, 1.500 €, 2.000 € Erstattungsbetrag; bei unfallbedingten
Aufwendungen bis zum 4. Versicherungsjahr gilt der Höchstbetrag von 7.000 €

Stationäre Behandlung

Allgemeine Krankenhausleistung (Regelleistung)

Ärztliche Leistungen

Unterkunft

Für das Mehrbettzimmer

Es gelten die allgemeinen Tarifbestimmungen.

VTN U + VTZpro + WT U

Ambulante Behandlung

Ärztliche Leistungen

Schutzimpfungen

Arznei-/Verbandmittel

Heilmittel

Plus

VTZpro: Verbleibende Aufwendungen nach Anrechnung der Leistungen aus der Beihilfe (Ausnahme Selbstbehalte) und des Tarifs VTN U bis 2.000 € pro Kalenderjahr

Verbleibende Aufwendungen nach Anrechnung der Leistung

Hilfsmittel

Sehhilfe

Plus

Verbleibende Aufwendungen nach Anrechnung der Leistungen aus der Beihilfe (Ausnahme Selbstbehalte) und des Tarifs VTN U bis 200 € alle 2 Jahre

Kurbehandlung

Plus

Kurtagegeld 25 € pro Tag max. 28 Tage alle 3 Jahre 

Psychotherapie 

Heilpraktiker

Zahnärztliche Behandlung

Konservative Zahnbehandlung / Zahnprophylaxe / Kieferorthopädie

Plus

100% für prophylaktische Leistungen
100% für Professionelle Zahnreinigung zweimal pro Kalenderjahr
100% bis zu einem Erstattungsbetrag von 250 € pro Kalenderjahr

Zahnersatz

Plus

Verbleibende Aufwendungen nach Anrechnung der Leistungen aus der Beihilfe
(Ausnahme Selbstbehalte) und des Tarifs VTN U.
Für Implantate bis max. insgesamt 5.000 € Rechnungsbetrag pro Kiefer
Material- und Laborkosten nach Preis-Leistungsverzeichnis

Leistungsbegrenzung 

Ja, 520 € Rechnungsbetrag in den ersten 12 Monaten (nicht bei Unfall), 

7.000 € Erstattungsbetrag p.a.
In der ersten 4 Jahren 500 €, 1.000 €, 1.500 €, 2.000 € Erstattungsbetrag; bei unfallbedingten
Aufwendungen bis zum 4. Versicherungsjahr gilt der Höchstbetrag von 7.000 €

Stationäre Behandlung

Allgemeine Krankenhausleistung (Regelleistung)

Ärztliche Leistungen

Plus

100 % der Kosten für gesondert berechenbare ärztliche Leistungen bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ bzw. GOZ (Chefarztbehandlung); darüber hinaus
bis zu den Höchstsätzen, wenn die Beihilfe entsprechend geleistet hat

Unterkunft

Für die Wahlleistung "Zweibettzimmer" entsteht ein Eigenanteil (siehe hessisches Beihilferecht). 

Dieser wird weder durch die Beihilfe noch von der FAMK erstattet.

Es gelten die allgemeinen Tarifbestimmungen.

Infomaterial

Vertragsbedingungen VTN U I & II

Vertragsbedingungen VTN U III

Vertragsbedingungen WT U

Für Sie frei wählbar: Krankenhaustagegeld

Mann mit Blutdruckgerät am Arm

In Kooperation mit der INTER Krankenversicherung AG

Wenn Sie als hessischer Beamter ins Krankenhaus müssen und Beihilfe für diese Kosten erhalten, verbleibt ein Eigenanteil.

Zum Krankenhaustagegeld

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