
Private Krankenversicherung
für BeamteUnsere optimale Ergänzung zur Beihilfe
Die FAMK Tarife für die private Krankenversicherung sind auf die beihilferechtlichen Regelungen in Hessen abgestimmt. Sie decken den Teil der medizinischen Kosten ab, den Ihr Dienstherr über die Beihilfe nicht übernimmt. So schließen Sie die Lücken der Beihilfe.
Ihre Vorteile
Ihre private Absicherung passt sich in jeder Lebensphase an den entsprechenden Beihilfesatz an.
- 100% für ärztliche Leistungen
- 100% für Zahnbehandlung und Zahnprophylaxe
- 100% für stationäre Behandlungen
- Keine erneute Gesundheitsprüfung bei einer Beihilfeänderung
Leistungen
VTN U | VTN U + VTZ U | VTN U + VTZpro | VTN U + VTZpro + WT U | |
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Ambulante Behandlung | ||||
Ärztliche Leistungen | ||||
Schutzimpfungen | ||||
Arznei-/Verbandmittel | ||||
Heilmittel | Plus VTZ U: Verbleibende Aufwendungen nach Anrechnung der Leistungen aus der Beihilfe (Ausnahme Selbstbehalte) und des Tarifs VTN U bis 260 € | Plus VTZpro: Verbleibende Aufwendungen nach Anrechnung der Leistungen aus der Beihilfe (Ausnahme Selbstbehalte) und des Tarifs VTN U bis 2.000 € pro Kalenderjahr | Plus VTZpro: Verbleibende Aufwendungen nach Anrechnung der Leistungen aus der Beihilfe (Ausnahme Selbstbehalte) und des Tarifs VTN U bis 2.000 € pro Kalenderjahr Verbleibende Aufwendungen nach Anrechnung der Leistung | |
Hilfsmittel | ||||
Sehhilfe | Brillengläser bis 230 € Rechnungsbetrag, Brillenfassungen bis 100 € Rechnungsbetrag alle 2 Jahre | Plus Verbleibende Aufwendungen nach Anrechnung der Leistungen aus der Beihilfe (Ausnahme Selbstbehalte) und des Tarifs VTN U bis 110 € | Plus Verbleibende Aufwendungen nach Anrechnung der Leistungen aus der Beihilfe (Ausnahme Selbstbehalte) und des Tarifs VTN U bis 200 € innerhalb von 2 Jahren. | Plus Verbleibende Aufwendungen nach Anrechnung der Leistungen aus der Beihilfe (Ausnahme Selbstbehalte) und des Tarifs VTN U bis 200 € alle 2 Jahre |
Kurbehandlung | Plus Kurtagegeld 25 € pro Tag max. 28 Tage alle 3 Jahre | Plus Kurtagegeld 25 € pro Tag max. 28 Tage alle 3 Jahre | ||
Psychotherapie | ||||
Heilpraktiker | ||||
Zahnärztliche Behandlung | ||||
Konservative Zahnbehandlung / Zahnprophylaxe / Kieferorthopädie | Plus 100% für prophylaktische Leistungen | Plus 100% für prophylaktische Leistungen | ||
Zahnersatz | Plus Verbleibende Aufwendungen nach Anrechnung der Leistungen aus der Beihilfe | Plus Verbleibende Aufwendungen nach Anrechnung der Leistungen aus der Beihilfe | Plus Verbleibende Aufwendungen nach Anrechnung der Leistungen aus der Beihilfe | |
Leistungsbegrenzung | Ja, 520 € Rechnungsbetrag in den ersten 12 Monaten (nicht bei Unfall) | Ja, 520 € Rechnungsbetrag in den ersten 12 Monaten (nicht bei Unfall), 5.200 € p.a. | Ja, 520 € Rechnungsbetrag in den ersten 12 Monaten (nicht bei Unfall), 7.000 € Erstattungsbetrag p.a. | Ja, 520 € Rechnungsbetrag in den ersten 12 Monaten (nicht bei Unfall), 7.000 € Erstattungsbetrag p.a. |
Stationäre Behandlung | ||||
Allgemeine Krankenhausleistung (Regelleistung) | ||||
Ärztliche Leistungen | Plus 100 % der Kosten für gesondert berechenbare ärztliche Leistungen bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ bzw. GOZ (Chefarztbehandlung); darüber hinaus | |||
Unterkunft | Für das Mehrbettzimmer | Für das Mehrbettzimmer | Für das Mehrbettzimmer | Für die Wahlleistung "Zweibettzimmer" entsteht ein Eigenanteil (siehe hessisches Beihilferecht). Dieser wird weder durch die Beihilfe noch von der FAMK erstattet. |
Es gelten die allgemeinen Tarifbestimmungen. |
VTN U
Ambulante Behandlung
Ärztliche Leistungen
Schutzimpfungen
Arznei-/Verbandmittel
Heilmittel
Hilfsmittel
Sehhilfe
Brillengläser bis 230 € Rechnungsbetrag, Brillenfassungen bis 100 € Rechnungsbetrag alle 2 Jahre
Kurbehandlung
Psychotherapie
Heilpraktiker
Zahnärztliche Behandlung
Konservative Zahnbehandlung / Zahnprophylaxe / Kieferorthopädie
Zahnersatz
Leistungsbegrenzung
Ja, 520 € Rechnungsbetrag in den ersten 12 Monaten (nicht bei Unfall)
Stationäre Behandlung
Allgemeine Krankenhausleistung (Regelleistung)
Ärztliche Leistungen
Unterkunft
Für das Mehrbettzimmer
Es gelten die allgemeinen Tarifbestimmungen.
VTN U + VTZ U
Ambulante Behandlung
Ärztliche Leistungen
Schutzimpfungen
Arznei-/Verbandmittel
Heilmittel
Plus
VTZ U: Verbleibende Aufwendungen nach Anrechnung der Leistungen aus der Beihilfe (Ausnahme Selbstbehalte) und des Tarifs VTN U bis 260 €
Hilfsmittel
Sehhilfe
Plus
Verbleibende Aufwendungen nach Anrechnung der Leistungen aus der Beihilfe (Ausnahme Selbstbehalte) und des Tarifs VTN U bis 110 €
Kurbehandlung
Psychotherapie
Heilpraktiker
Zahnärztliche Behandlung
Konservative Zahnbehandlung / Zahnprophylaxe / Kieferorthopädie
Zahnersatz
Plus
Verbleibende Aufwendungen nach Anrechnung der Leistungen aus der Beihilfe
(Ausnahme Selbstbehalte) und des Tarifs VTN U
Material- und Laborkosten nach Preis-Leistungsverzeichnis.
Leistungsbegrenzung
Ja, 520 € Rechnungsbetrag in den ersten 12 Monaten (nicht bei Unfall),
5.200 € p.a.
In den ersten 4 Kalenderjahren 520 €, 1.040 €, 1.560 €, 2.080 € Erstattungsbetrag; bei unfallbedingten
Aufwendungen bis zum 4. Versicherungsjahr gilt der Höchstbetrag von 5.200 €
Stationäre Behandlung
Allgemeine Krankenhausleistung (Regelleistung)
Ärztliche Leistungen
Unterkunft
Für das Mehrbettzimmer
Es gelten die allgemeinen Tarifbestimmungen.
VTN U + VTZpro
Ambulante Behandlung
Ärztliche Leistungen
Schutzimpfungen
Arznei-/Verbandmittel
Heilmittel
Plus
VTZpro: Verbleibende Aufwendungen nach Anrechnung der Leistungen aus der Beihilfe (Ausnahme Selbstbehalte) und des Tarifs VTN U bis 2.000 € pro Kalenderjahr
Hilfsmittel
Sehhilfe
Plus
Verbleibende Aufwendungen nach Anrechnung der Leistungen aus der Beihilfe (Ausnahme Selbstbehalte) und des Tarifs VTN U bis 200 € innerhalb von 2 Jahren.
Kurbehandlung
Plus
Kurtagegeld 25 € pro Tag max. 28 Tage alle 3 Jahre
Psychotherapie
Heilpraktiker
Zahnärztliche Behandlung
Konservative Zahnbehandlung / Zahnprophylaxe / Kieferorthopädie
Plus
100% für prophylaktische Leistungen
100% für Professionelle Zahnreinigung zweimal pro Kalenderjahr
100% bis zu einem Erstattungsbetrag von 250 € pro Kalenderjahr
Zahnersatz
Plus
Verbleibende Aufwendungen nach Anrechnung der Leistungen aus der Beihilfe
(Ausnahme Selbstbehalte) und des Tarifs VTN U.
Für Implantate bis max. insgesamt 5.000 € Rechnungsbetrag pro Kiefer
Material- und Laborkosten nach Preis-Leistungsverzeichnis
Leistungsbegrenzung
Ja, 520 € Rechnungsbetrag in den ersten 12 Monaten (nicht bei Unfall),
7.000 € Erstattungsbetrag p.a.
In der ersten 4 Jahren 500 €, 1.000 €, 1.500 €, 2.000 € Erstattungsbetrag; bei unfallbedingten
Aufwendungen bis zum 4. Versicherungsjahr gilt der Höchstbetrag von 7.000 €
Stationäre Behandlung
Allgemeine Krankenhausleistung (Regelleistung)
Ärztliche Leistungen
Unterkunft
Für das Mehrbettzimmer
Es gelten die allgemeinen Tarifbestimmungen.
VTN U + VTZpro + WT U
Ambulante Behandlung
Ärztliche Leistungen
Schutzimpfungen
Arznei-/Verbandmittel
Heilmittel
Plus
VTZpro: Verbleibende Aufwendungen nach Anrechnung der Leistungen aus der Beihilfe (Ausnahme Selbstbehalte) und des Tarifs VTN U bis 2.000 € pro Kalenderjahr
Verbleibende Aufwendungen nach Anrechnung der Leistung
Hilfsmittel
Sehhilfe
Plus
Verbleibende Aufwendungen nach Anrechnung der Leistungen aus der Beihilfe (Ausnahme Selbstbehalte) und des Tarifs VTN U bis 200 € alle 2 Jahre
Kurbehandlung
Plus
Kurtagegeld 25 € pro Tag max. 28 Tage alle 3 Jahre
Psychotherapie
Heilpraktiker
Zahnärztliche Behandlung
Konservative Zahnbehandlung / Zahnprophylaxe / Kieferorthopädie
Plus
100% für prophylaktische Leistungen
100% für Professionelle Zahnreinigung zweimal pro Kalenderjahr
100% bis zu einem Erstattungsbetrag von 250 € pro Kalenderjahr
Zahnersatz
Plus
Verbleibende Aufwendungen nach Anrechnung der Leistungen aus der Beihilfe
(Ausnahme Selbstbehalte) und des Tarifs VTN U.
Für Implantate bis max. insgesamt 5.000 € Rechnungsbetrag pro Kiefer
Material- und Laborkosten nach Preis-Leistungsverzeichnis
Leistungsbegrenzung
Ja, 520 € Rechnungsbetrag in den ersten 12 Monaten (nicht bei Unfall),
7.000 € Erstattungsbetrag p.a.
In der ersten 4 Jahren 500 €, 1.000 €, 1.500 €, 2.000 € Erstattungsbetrag; bei unfallbedingten
Aufwendungen bis zum 4. Versicherungsjahr gilt der Höchstbetrag von 7.000 €
Stationäre Behandlung
Allgemeine Krankenhausleistung (Regelleistung)
Ärztliche Leistungen
Plus
100 % der Kosten für gesondert berechenbare ärztliche Leistungen bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ bzw. GOZ (Chefarztbehandlung); darüber hinaus
bis zu den Höchstsätzen, wenn die Beihilfe entsprechend geleistet hat
Unterkunft
Für die Wahlleistung "Zweibettzimmer" entsteht ein Eigenanteil (siehe hessisches Beihilferecht).
Dieser wird weder durch die Beihilfe noch von der FAMK erstattet.
Es gelten die allgemeinen Tarifbestimmungen.
Infomaterial
Für Sie frei wählbar: Krankenhaustagegeld

In Kooperation mit der INTER Krankenversicherung AG
Wenn Sie als hessischer Beamter ins Krankenhaus müssen und Beihilfe für diese Kosten erhalten, verbleibt ein Eigenanteil.