
Private Krankenversicherung für Beamte
Unsere optimale Ergänzung zur Beihilfe
Die FAMK Tarife für die private Krankenversicherung sind auf die beihilferechtlichen Regelungen in Hessen abgestimmt. Sie decken den Teil der medizinischen Kosten ab, den Ihr Dienstherr über die Beihilfe nicht übernimmt. So schließen Sie die Lücken der Beihilfe.
Ihre Vorteile
Ihre private Absicherung passt sich in jeder Lebensphase an den entsprechenden Beihilfesatz an.
- 100% für ärztliche Leistungen
- 100% für Zahnbehandlung und Zahnprophylaxe
- 100% für stationäre Behandlungen
- Keine erneute Gesundheitsprüfung bei einer Beihilfeänderung
Leistungen
VTN U | VTN U + VTZ U | VTN U + VTZpro | VTN U + VTZpro + WT U | |
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Ambulante Behandlung | ||||
Ärztliche Leistungen | ||||
Schutzimpfungen | ||||
Arznei-/Verbandmittel | ||||
Heilmittel | Plus VTZ U: Verbleibende Aufwendungen nach Anrechnung der Leistungen aus der Beihilfe (Ausnahme Selbstbehalte) und des Tarifs VTN U bis 260 € | Plus VTZpro: Verbleibende Aufwendungen nach Anrechnung der Leistungen aus der Beihilfe (Ausnahme Selbstbehalte) und des Tarifs VTN U bis 2.000 € pro Kalenderjahr | Plus Verbleibende Aufwendungen nach Anrechnung der Leistung | |
Hilfsmittel | ||||
Sehhilfe | Brillengläser bis 230 € Rechnungsbetrag, Brillenfassungen bis 100 € Rechnungsbetrag alle 2 Jahre | Plus Verbleibende Aufwendungen nach Anrechnung der Leistungen aus der Beihilfe (Ausnahme Selbstbehalte) und des Tarifs VTN U bis 110 € | Plus Verbleibende Aufwendungen nach Anrechnung der Leistungen aus der Beihilfe (Ausnahme Selbstbehalte) und des Tarifs VTN U bis 200 € innerhalb von 2 Jahren. | Plus Verbleibende Aufwendungen nach Anrechnung der Leistungen aus der Beihilfe (Ausnahme Selbstbehalte) und des Tarifs VTN U bis 200 € alle 2 Jahre |
Kurbehandlung | Kurtagegeld 25 € pro Tag max. 28 Tage alle 3 Jahre | Plus | ||
Psychotherapie | ||||
Heilpraktiker | ||||
Zahnärztliche Behandlung | ||||
Konservative Zahnbehandlung / Zahnprophylaxe / Kieferorthopädie | Plus | |||
Zahnersatz | Plus Verbleibende Aufwendungen nach Anrechnung der Leistungen aus der Beihilfe | Plus Verbleibende Aufwendungen nach Anrechnung der Leistungen aus der Beihilfe | Plus Verbleibende Aufwendungen nach Anrechnung der Leistungen aus der Beihilfe | |
Leistungsbegrenzung | Ja, 520 € Rechnungsbetrag in den ersten 12 Monaten (nicht bei Unfall) | Ja, 520 € Rechnungsbetrag in den ersten 12 Monaten (nicht bei Unfall), 5.200 € p.a. | Ja, 520 € Rechnungsbetrag in den ersten 12 Monaten (nicht bei Unfall), 7.000 € Erstattungsbetrag p.a. | Ja, 520 € Rechnungsbetrag in den ersten 12 Monaten (nicht bei Unfall), 7.000 € Erstattungsbetrag p.a. |
Stationäre Behandlung | ||||
Allgemeine Krankenhausleistung (Regelleistung) | ||||
Ärztliche Leistungen | Plus 100 % der Kosten für gesondert berechenbare ärztliche Leistungen bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ bzw. GOZ (Chefarztbehandlung); darüber hinaus | |||
Unterkunft | Für das Mehrbettzimmer | Für das Mehrbettzimmer | Für das Mehrbettzimmer | Für das Zweibettzimmer |
Es gelten die allgemeinen Tarifbestimmungen. |
VTN U
Ambulante Behandlung
Ärztliche Leistungen
Schutzimpfungen
Arznei-/Verbandmittel
Heilmittel
Hilfsmittel
Sehhilfe
Brillengläser bis 230 € Rechnungsbetrag, Brillenfassungen bis 100 € Rechnungsbetrag alle 2 Jahre
Kurbehandlung
Psychotherapie
Heilpraktiker
Zahnärztliche Behandlung
Konservative Zahnbehandlung / Zahnprophylaxe / Kieferorthopädie
Zahnersatz
Leistungsbegrenzung
Ja, 520 € Rechnungsbetrag in den ersten 12 Monaten (nicht bei Unfall)
Stationäre Behandlung
Allgemeine Krankenhausleistung (Regelleistung)
Ärztliche Leistungen
Unterkunft
Für das Mehrbettzimmer
Es gelten die allgemeinen Tarifbestimmungen.
VTN U + VTZ U
Ambulante Behandlung
Ärztliche Leistungen
Schutzimpfungen
Arznei-/Verbandmittel
Heilmittel
Plus
VTZ U: Verbleibende Aufwendungen nach Anrechnung der Leistungen aus der Beihilfe (Ausnahme Selbstbehalte) und des Tarifs VTN U bis 260 €
Hilfsmittel
Sehhilfe
Plus
Verbleibende Aufwendungen nach Anrechnung der Leistungen aus der Beihilfe (Ausnahme Selbstbehalte) und des Tarifs VTN U bis 110 €
Kurbehandlung
Psychotherapie
Heilpraktiker
Zahnärztliche Behandlung
Konservative Zahnbehandlung / Zahnprophylaxe / Kieferorthopädie
Zahnersatz
Plus
Verbleibende Aufwendungen nach Anrechnung der Leistungen aus der Beihilfe
(Ausnahme Selbstbehalte) und des Tarifs VTN U
Material- und Laborkosten nach Preis-Leistungsverzeichnis
Leistungsbegrenzung
Ja, 520 € Rechnungsbetrag in den ersten 12 Monaten (nicht bei Unfall),
5.200 € p.a.
In den ersten 4 Kalenderjahren 520 €, 1.040 €, 1.560 €, 2.080 € Erstattungsbetrag; bei unfallbedingten
Aufwendungen bis zum 4. Versicherungsjahr gilt der Höchstbetrag von 5.200 €
Stationäre Behandlung
Allgemeine Krankenhausleistung (Regelleistung)
Ärztliche Leistungen
Unterkunft
Für das Mehrbettzimmer
Es gelten die allgemeinen Tarifbestimmungen.
VTN U + VTZpro
Ambulante Behandlung
Ärztliche Leistungen
Schutzimpfungen
Arznei-/Verbandmittel
Heilmittel
Plus
VTZpro: Verbleibende Aufwendungen nach Anrechnung der Leistungen aus der Beihilfe (Ausnahme Selbstbehalte) und des Tarifs VTN U bis 2.000 € pro Kalenderjahr
Hilfsmittel
Sehhilfe
Plus
Verbleibende Aufwendungen nach Anrechnung der Leistungen aus der Beihilfe (Ausnahme Selbstbehalte) und des Tarifs VTN U bis 200 € innerhalb von 2 Jahren.
Kurbehandlung
Kurtagegeld 25 € pro Tag max. 28 Tage alle 3 Jahre
Psychotherapie
Heilpraktiker
Zahnärztliche Behandlung
Konservative Zahnbehandlung / Zahnprophylaxe / Kieferorthopädie
Plus
100% für prophylaktische Leistungen
100% für Professionelle Zahnreinigung zweimal pro Kalenderjahr
100% bis zu einem Erstattungsbetrag von 250 € pro Kalenderjahr
Zahnersatz
Plus
Verbleibende Aufwendungen nach Anrechnung der Leistungen aus der Beihilfe
(Ausnahme Selbstbehalte) und des Tarifs VTN U.
Für Implantate bis max. insgesamt 5.000 € Rechnungsbetrag pro Kiefer
Material- und Laborkosten nach Preis-Leistungsverzeichnis
Leistungsbegrenzung
Ja, 520 € Rechnungsbetrag in den ersten 12 Monaten (nicht bei Unfall),
7.000 € Erstattungsbetrag p.a.
In der ersten 4 Jahren 500 €, 1.000 €, 1.500 €, 2.000 € Erstattungsbetrag; bei unfallbedingten
Aufwendungen bis zum 4. Versicherungsjahr gilt der Höchstbetrag von 7.000 €
Stationäre Behandlung
Allgemeine Krankenhausleistung (Regelleistung)
Ärztliche Leistungen
Unterkunft
Für das Mehrbettzimmer
Es gelten die allgemeinen Tarifbestimmungen.
VTN U + VTZpro + WT U
Ambulante Behandlung
Ärztliche Leistungen
Schutzimpfungen
Arznei-/Verbandmittel
Heilmittel
Plus
Verbleibende Aufwendungen nach Anrechnung der Leistung
Hilfsmittel
Sehhilfe
Plus
Verbleibende Aufwendungen nach Anrechnung der Leistungen aus der Beihilfe (Ausnahme Selbstbehalte) und des Tarifs VTN U bis 200 € alle 2 Jahre
Kurbehandlung
Plus
Kurtagegeld 25 € pro Tag max. 28 Tage alle 3 Jahre
Psychotherapie
Heilpraktiker
Zahnärztliche Behandlung
Konservative Zahnbehandlung / Zahnprophylaxe / Kieferorthopädie
Zahnersatz
Plus
Verbleibende Aufwendungen nach Anrechnung der Leistungen aus der Beihilfe
(Ausnahme Selbstbehalte) und des Tarifs VTN U.
Für Implantate bis max. insgesamt 5.000 € Rechnungsbetrag pro Kiefer
Material- und Laborkosten nach Preis-Leistungsverzeichnis
Leistungsbegrenzung
Ja, 520 € Rechnungsbetrag in den ersten 12 Monaten (nicht bei Unfall),
7.000 € Erstattungsbetrag p.a.
In der ersten 4 Jahren 500 €, 1.000 €, 1.500 €, 2.000 € Erstattungsbetrag; bei unfallbedingten
Aufwendungen bis zum 4. Versicherungsjahr gilt der Höchstbetrag von 7.000 €
Stationäre Behandlung
Allgemeine Krankenhausleistung (Regelleistung)
Ärztliche Leistungen
Plus
100 % der Kosten für gesondert berechenbare ärztliche Leistungen bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ bzw. GOZ (Chefarztbehandlung); darüber hinaus
bis zu den Höchstsätzen, wenn die Beihilfe entsprechend geleistet hat
Unterkunft
Für das Zweibettzimmer
Es gelten die allgemeinen Tarifbestimmungen.
Infomaterial
Die häufigsten Fragen zum VTN U Tarif
Wer kann den Tarif abschließen?
Sie können den Tarif abschließen, wenn Sie einen Anspruch auf Beihilfe nach der hessischen Beihilfeverordnung haben und sich Ihr ständiger Wohnsitz in Deutschland befindet.
Auch Ihr Ehegatte/Ihre Ehegattin sind versicherungsfähig, wenn sie ein bestimmtes Einkommen unterschreiten. Die Einkommensgrenzen werden von Bund und Ländern festgelegt und können unterschiedlich hoch sein.
Ihre Kinder sind versicherungsfähig, sofern sie nicht in die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkasse fallen. Wenn das Einkommen Ihres Ehepartners unter der Einkommensgrenze liegt, ist dieses Kriterium erfüllt. Ihre Kinder können mitversichert werden.
Das ist der Fall, wenn die Ehegatten ein bestimmtes Einkommen (unterschiedlich nach Bund und Ländern) unterschreiten. Bei Kindern ist es der Fall, wenn sie nicht in die Familienversicherung fallen. Das wäre dann auch, wenn der Ehepartner weniger als die Einkommensgrenze verdient.
Was geschieht, wenn sich die Beihilfe ändert?
Änderungen an Ihrer Beihilfe können sich z. B. aufgrund folgender Situationen ergeben:
- Sie gehen in Ruhestand.
- Sie werden Eltern oder vergrößern Ihre Familie durch weitere Kinder.
- Sie wechseln die Dienststelle.
Ab wann gilt mein Versicherungsschutz?
Ihr Versicherungsschutz gilt ab Vertragsabschluss. Es gibt keine Wartezeiten.
Werden Leistungen für Heilpraktiker übernommen?
Ja, die Leistungen eines Heilpraktikers sind im Rahmen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker einschließlich Arznei- und Verbandmitteln erstattungsfähig.
Besteht Versicherungsschutz für Implantate?
Nein, Implantate sind in diesem Tarif nicht versichert.
Sind Wahlleistungen im Krankenhaus mitversichert?
Nein, in diesem Tarif sind nur allgemeine Krankenhausleistungen gemäß des gewählten Prozentsatzes versichert.
Für Sie frei wählbar: Krankenhauszusatzversicherung

In Kooperation mit der INTER Krankenversicherung AG
Wenn Sie als hessischer Beamter ins Krankenhaus müssen und Beihilfe für diese Kosten erhalten, verbleibt ein Eigenanteil.