
Freie Arzt- und Medizinkasse
Private Krankenversicherung für alle hessischen Landesbeamten
Unser Service für Versicherte:
- Wir übernehmen die Vorfinanzierung Ihres Beihilfe-Anteils.
- Wir übernehmen Ihre komplette Abwicklung mit der Beihilfe Hessen.
Aktuelles bei der FAMK
Die neue Meine FAMK App ist da....
Ab jetzt können Sie Ihre Arztrechnungen unkompliziert und vertragsbezogen mit der neuen Meine FAMK App einreichen. Dazu einfach die neue App aus dem App-Store downloaden und über die Registrierung ein neues Nutzerkonto anlegen. Los geht's.
Bitte beachten Sie: Ihre alten Anmeldedaten funktionieren in der neuen Meine FAMK App nicht.
Die FAMK-Karte wird abgelöst
Im August wurde die neue Card für Privatversicherte versendet. Diese löst die "alte" FAMK-Karte ab. Zukünftig erfolgt die Abrechnung Ihres (Zahn)Arztbesuchs nicht mehr über die Abrechnungssysteme der Krankenkassen und Sie müssen die Karte deswegen nicht mehr Einlesen lassen.
Was ist neu für Sie?
- Sie erhalten vom Arzt eine Privatrechnung, für die Sie in Vorlage treten müssen.
- Diese reichen Sie uns (am besten über die neue Meine FAMK App) ein.
- Sie erhalten Ihre Erstattung inklusive des Beihilfe-Anteils (den wir vorfinanzieren).
Gerne bieten wir Ihnen bzw. Ihrem Arzt an, die Rechnung direkt an die FAMK zu adressieren. Voraussetzung dafür ist, dass von den Abrechnungsregeln der GOÄ nicht abgewichen wird. Dies stellt lediglich ein Angebot dar. Die Entscheidung zur Direktabrechnung mit uns obliegt Ihrer Arztpraxis.
Bitte beachten: An der Beihilfe-Abwicklung ändert sich nichts.
Mehr Informationen dazu finden Sie unter Mitglieder-Infos. Hier finden Sie auch das Begleitschreiben, welches mit der neuen Karte versendet wurde.
Direktabrechnung mit Apotheken
Für verordnete Arznei-, Verband- und Hilfsmittel bieten wir unseren Versicherten in den Tarifen VT und VTN an, die Kosten (einschließlich der zu erwartenden Beihilfeleistung) im versicherten Umfang direkt mit Ihrer Apotheke abzurechnen.
Eine Vorlage zur Ermächtigung Ihrer Apotheke finden Sie zum Download in den Mitglieder-Infos.
Direktabrechnung von Heilmitteln
An der Abrechnung von Heilmitteln hat sich nichts verändert. Auch hier bieten wir die direkte Abrechnung an.
Voraussetzung ist die Einhaltung der Preisliste des GKV-Spitzenverbandes. (Gilt nur für Versicherte in den Tarifen VT/VTN.)
Direktabrechnung mit Krankenhäusern
An der Abrechnung mit Krankenhäusern hat sich nichts verändert. Die neue „Card für Privatversicherte“ dokumentiert Ihren Versicherungsschutz gegenüber dem Krankenhaus (s. Hinweis auf der Karte: „100% allgemeine Krankenhausleistungen“).
Sie haben einen Wahltarif abgeschlossen? – Dann weist die Karte den tariflichen Teil der Wahltarifleistungen aus. Sofern Sie den Betrag von 18,90 EUR an Ihre Beihilfestelle entrichten, kann auch eine Vorfinanzierung dieser Beihilfeleistung erfolgen.
(Achtung: gilt nicht für Beihilfeempfänger der Stadt Frankfurt).
Hessenstark und BeihilfeSorglos für Sie im Einsatz
Berufsgruppen
Wir sind auf die Bedürfnisse von Angehörigen von Feuerwehr, Polizei, Justiz, Strafvollzug, Steuerfahndung, Gefahrenabwehrbehörden und deren Verwaltungen sowie weiteren hessischen Landesbeamten und denen, die es noch werden wollen, spezialisiert. Für Beamtenanwärter bieten wir besonders günstige Tarife an.
Unsere Leistungsschwerpunkte
Überzeugen Sie sich von unseren leistungsstarken Produkten, die optimal auf die Bedürfnisse von Beihilfberechtigen zugeschnitten sind. Einige Produkte bieten wir in Zusammenarbeit mit unseren langjährigen Partnern, der INTER Versicherungsgruppe und der BKM Bausparkasse Mainz AG, an.
News und Mitgliederinfos
Bleiben Sie mit uns auf dem Laufenden! Wir informieren Sie regelmäßig über spannende Neuigkeiten rund um die FAMK.

Entdecken Sie die FAMK
Erfahren Sie mehr über die Entwicklung der FAMK, unsere Stärken, unsere Partner und wie Sie Teil unseres Erfolgs werden können.