Anja Bleeck
Anja Bleeck
069 - 974660
Frau joggt auf Brücke

Private Krankenversicherung

für Beamtenanwärter und Referendare
Leistungen Leistungen
Infomaterial Infomaterial
Angebot Angebot
FAQ FAQ
Kontakt Kontakt

Der günstige Einsteigertarif für junge Beamte

Entscheiden Sie sich für die Krankenversicherung, die Sie ein Leben lang begleitet: Optimal abgestimmt auf die Beihilfe in Hessen und mit zahlreichen Vorteilen exklusiv für FAMK-Mitglieder.

Unser Service: Bei Nutzung der FAMK-Versichertenkarte entfällt Ihre finanzielle Vorlage beim Arzt, Zahnarzt oder Apotheke!

Ihre Vorteile

  • Übernahme der ärztlichen Leistungen
  • Übernahme der Kosten für Zahnbehandlungen und Zahnprophylaxe
  • Direktabrechnung mit der Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigung Hessen und Krankenhäusern
  • Umstellung in Beamtentarife ohne erneute Gesundheitsprüfung und Wartezeit
  • Rabattvorteile über das Berufsständische Versorgungswerk 

Leistungen

VTNB-A U VTN U A VTN U A + WT U A VTN U A + VTZpro A + WT U A

Ambulante Behandlung

Ärztliche Leistungen

Schutzimpfungen

Arznei-/Verbandmittel

Heilmittel

Plus

VTZ U: Verbleibende Aufwendungen nach Anrechnung der Leistungen aus der Beihilfe (Ausnahme Selbstbehalte) und des Tarifs VTN U bis 260 €

Plus

VTZpro: Verbleibende Aufwendungen nach Anrechnung der Leistungen aus der Beihilfe (Ausnahme Selbstbehalte) und des Tarifs VTN U bis 2.000 € pro Kalenderjahr

Plus

VTZpro: Verbleibende Aufwendungen nach Anrechnung der Leistungen aus der Beihilfe (Ausnahme Selbstbehalte) und des Tarifs VTN U bis 2.000 € pro Kalenderjahr

Verbleibende Aufwendungen nach Anrechnung der Leistung

Hilfsmittel

Sehhilfe

Bis zu
einem Rechnungsbetrag von 150 € alle 3 Jahre

Brillengläser bis 230 € Rechnungsbetrag, Brillenfassungen bis 100 € Rechnungsbetrag alle 2 Jahre

Brillengläser bis 230 € Rechnungsbetrag, Brillenfassungen bis 100 € Rechnungsbetrag alle 2 Jahre

Plus

Verbleibende Aufwendungen nach Anrechnung der Leistungen aus der Beihilfe (Ausnahme Selbstbehalte) und des Tarifs VTN U bis 200 € alle 2 Jahre

Kurbehandlung

Psychotherapie 

Heilpraktiker

Zahnärztliche Behandlung

Konservative Zahnbehandlung / Zahnprophylaxe / Kieferorthopädie

Kieferorthopädie nicht erstattungsfähig

Zahnersatz

90 % entsprechend dem versicherten Prozentsatz, nur nach
einem Unfall
Begrenzung auf 2,3 fachen Satz GOZ 

90 % entsprechend dem versicherten Prozentsatz; Begrenzung auf 2,0-fachen Satz GOZ
Material- und Laborkosten nach Preis- und Leistungsverzeichnis
Keine Leistungen für Inlays, Implantate

90 % entsprechend dem versicherten Prozentsatz; Begrenzung auf 2,0-fachen Satz GOZ
Material- und Laborkosten nach Preis- und Leistungsverzeichnis
Keine Leistungen für Inlays, Implantate

Plus

Verbleibende Aufwendungen nach Anrechnung der Leistungen aus der Beihilfe
(Ausnahme Selbstbehalte) und des Tarifs VTN U.
Für Implantate bis max. insgesamt 5.000 € Rechnungsbetrag pro Kiefer
Material- und Laborkosten nach Preis-Leistungsverzeichnis

Leistungsbegrenzung

Ja, 520 € Rechnungsbetrag in den ersten 12 Monaten (nicht bei Unfall)

Ja, 520 € Rechnungsbetrag in den ersten 12 Monaten (nicht bei Unfall)

Ja, 520 € Rechnungsbetrag in den ersten 12 Monaten (nicht bei Unfall),
7.000 € Erstattungsbetrag p.a.
In der ersten 4 Jahren 500 €, 1.000 €, 1.500 €, 2.000 € Erstattungsbetrag; bei unfallbedingten
Aufwendungen bis zum 4. Versicherungsjahr gilt der Höchstbetrag von 7.000 €

Stationäre Behandlung

Allgemeine Krankenhausleistung (Regelleistung)

Ärztliche Leistungen

Plus

100 % der Kosten für gesondert berechenbare ärztliche Leistungen bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ bzw. GOZ (Chefarztbehandlung); darüber hinaus
bis zu den Höchstsätzen, wenn die Beihilfe entsprechend geleistet hat

Unterbringung

Für das Mehrbettzimmer

Für das Mehrbettzimmer

Für das Mehrbettzimmer

Für die Wahlleistung "Zweibettzimmer" entsteht ein Eigenanteil (siehe hessisches Beihilferecht). 

Dieser wird weder durch die Beihilfe noch von der FAMK erstattet.

Es gelten grundsätzlich die allgemeinen Tarifbestimmungen.

Ambulante Behandlung

Ärztliche Leistungen

Schutzimpfungen

Arznei-/Verbandmittel

Heilmittel

Hilfsmittel

Sehhilfe

Bis zu
einem Rechnungsbetrag von 150 € alle 3 Jahre

Kurbehandlung

Psychotherapie 

Heilpraktiker

Zahnärztliche Behandlung

Konservative Zahnbehandlung / Zahnprophylaxe / Kieferorthopädie

Kieferorthopädie nicht erstattungsfähig

Zahnersatz

90 % entsprechend dem versicherten Prozentsatz, nur nach
einem Unfall
Begrenzung auf 2,3 fachen Satz GOZ 

Leistungsbegrenzung

Stationäre Behandlung

Allgemeine Krankenhausleistung (Regelleistung)

Ärztliche Leistungen

Unterbringung

Für das Mehrbettzimmer

Es gelten grundsätzlich die allgemeinen Tarifbestimmungen.

Ambulante Behandlung

Ärztliche Leistungen

Schutzimpfungen

Arznei-/Verbandmittel

Heilmittel

Plus

VTZ U: Verbleibende Aufwendungen nach Anrechnung der Leistungen aus der Beihilfe (Ausnahme Selbstbehalte) und des Tarifs VTN U bis 260 €

Hilfsmittel

Sehhilfe

Brillengläser bis 230 € Rechnungsbetrag, Brillenfassungen bis 100 € Rechnungsbetrag alle 2 Jahre

Kurbehandlung

Psychotherapie 

Heilpraktiker

Zahnärztliche Behandlung

Konservative Zahnbehandlung / Zahnprophylaxe / Kieferorthopädie

Zahnersatz

90 % entsprechend dem versicherten Prozentsatz; Begrenzung auf 2,0-fachen Satz GOZ
Material- und Laborkosten nach Preis- und Leistungsverzeichnis
Keine Leistungen für Inlays, Implantate

Leistungsbegrenzung

Ja, 520 € Rechnungsbetrag in den ersten 12 Monaten (nicht bei Unfall)

Stationäre Behandlung

Allgemeine Krankenhausleistung (Regelleistung)

Ärztliche Leistungen

Unterbringung

Für das Mehrbettzimmer

Es gelten grundsätzlich die allgemeinen Tarifbestimmungen.

VTN U A + WT U A

Ambulante Behandlung

Ärztliche Leistungen

Schutzimpfungen

Arznei-/Verbandmittel

Heilmittel

Plus

VTZpro: Verbleibende Aufwendungen nach Anrechnung der Leistungen aus der Beihilfe (Ausnahme Selbstbehalte) und des Tarifs VTN U bis 2.000 € pro Kalenderjahr

Hilfsmittel

Sehhilfe

Brillengläser bis 230 € Rechnungsbetrag, Brillenfassungen bis 100 € Rechnungsbetrag alle 2 Jahre

Kurbehandlung

Psychotherapie 

Heilpraktiker

Zahnärztliche Behandlung

Konservative Zahnbehandlung / Zahnprophylaxe / Kieferorthopädie

Zahnersatz

90 % entsprechend dem versicherten Prozentsatz; Begrenzung auf 2,0-fachen Satz GOZ
Material- und Laborkosten nach Preis- und Leistungsverzeichnis
Keine Leistungen für Inlays, Implantate

Leistungsbegrenzung

Ja, 520 € Rechnungsbetrag in den ersten 12 Monaten (nicht bei Unfall)

Stationäre Behandlung

Allgemeine Krankenhausleistung (Regelleistung)

Ärztliche Leistungen

Unterbringung

Für das Mehrbettzimmer

Es gelten grundsätzlich die allgemeinen Tarifbestimmungen.

VTN U A + VTZpro A + WT U A

Ambulante Behandlung

Ärztliche Leistungen

Schutzimpfungen

Arznei-/Verbandmittel

Heilmittel

Plus

VTZpro: Verbleibende Aufwendungen nach Anrechnung der Leistungen aus der Beihilfe (Ausnahme Selbstbehalte) und des Tarifs VTN U bis 2.000 € pro Kalenderjahr

Verbleibende Aufwendungen nach Anrechnung der Leistung

Hilfsmittel

Sehhilfe

Plus

Verbleibende Aufwendungen nach Anrechnung der Leistungen aus der Beihilfe (Ausnahme Selbstbehalte) und des Tarifs VTN U bis 200 € alle 2 Jahre

Kurbehandlung

Psychotherapie 

Heilpraktiker

Zahnärztliche Behandlung

Konservative Zahnbehandlung / Zahnprophylaxe / Kieferorthopädie

Zahnersatz

Plus

Verbleibende Aufwendungen nach Anrechnung der Leistungen aus der Beihilfe
(Ausnahme Selbstbehalte) und des Tarifs VTN U.
Für Implantate bis max. insgesamt 5.000 € Rechnungsbetrag pro Kiefer
Material- und Laborkosten nach Preis-Leistungsverzeichnis

Leistungsbegrenzung

Ja, 520 € Rechnungsbetrag in den ersten 12 Monaten (nicht bei Unfall),
7.000 € Erstattungsbetrag p.a.
In der ersten 4 Jahren 500 €, 1.000 €, 1.500 €, 2.000 € Erstattungsbetrag; bei unfallbedingten
Aufwendungen bis zum 4. Versicherungsjahr gilt der Höchstbetrag von 7.000 €

Stationäre Behandlung

Allgemeine Krankenhausleistung (Regelleistung)

Ärztliche Leistungen

Plus

100 % der Kosten für gesondert berechenbare ärztliche Leistungen bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ bzw. GOZ (Chefarztbehandlung); darüber hinaus
bis zu den Höchstsätzen, wenn die Beihilfe entsprechend geleistet hat

Unterbringung

Für die Wahlleistung "Zweibettzimmer" entsteht ein Eigenanteil (siehe hessisches Beihilferecht). 

Dieser wird weder durch die Beihilfe noch von der FAMK erstattet.

Es gelten grundsätzlich die allgemeinen Tarifbestimmungen.

Infomaterial

Vertragsbedingungen

Besonderheiten

Für Sie frei wählbar: Krankenhaustagegeld

Mann mit Blutdruckgerät am Arm

In Kooperation mit der INTER Krankenversicherung AG

Wenn Sie als hessischer Beamter ins Krankenhaus müssen und Beihilfe für diese Kosten erhalten, verbleibt ein Eigenanteil.

Zum Krankenhaustagegeld

Das könnte Sie auch interessieren

Junges Paar liegt mit Laptop auf Couch

Finanzieren

Paar läuft gemeinsam am Stand

Private Pflegepflichtversicherung

Physiotherapeut behandelt Patient auf Liege

Dienstunfähigkeit